Thomas Mann
wird frei zugänglich
Seit dem 1. Januar 2026 ist Thomas Manns Werk gemeinfrei. Das Thomas-Mann-Archiv stellt Handschriften und Bücher digital frei zur Verfügung.
Digitalisierte Erstausgaben auf der Plattform e-rara (bis zum Erscheinungsjahr 1926, z.B. Buddenbrooks oder Der Zauberberg)
Erstdrucke Thomas Manns in Zeitungen und Zeitschriften (z.B. Erzählungen und Offene Briefe)
Manuskripte und Briefe im Virtuellen Lesesaal
Bücher aus Thomas Manns Nachlassbibliothek
Was ist für die Zukunft zu erwarten?
Das Thomas-Mann-Archiv wird seine bestehenden digitalen Kollektionen kontinuierlich ergänzen und neue Inhalte bereitstellen. Ab der zweiten Jahreshälfte ist eine digitale Publikation von Thomas Manns Tagebüchern, Notizbüchern und Briefen geplant. Ziel ist es, die digitalisierten Handschriften auch unter Einsatz von Crowdsourcing zu transkribieren und lesbar zu machen.
Zum Hintergrund
Die Laufzeit des Urheberrechtsschutzes dauert 70 Jahre über den Tod der Person hinaus, welche die Rechte innehat, und endet jeweils zum 31. Dezember. Der Schutz für den am 12. August 1955 in Zürich verstorbenen Autor Thomas Mann lief somit am 31. Dezember 2025 aus. Die veränderte rechtliche Situation der Gemeinfreiheit bietet der Forschung und Öffentlichkeit neue Perspektiven – vom Einsatz Künstlicher Intelligenz über kreative Anverwandlungen in Literatur, Theater und Film bis hin zu neuen wissenschaftlichen Editionen: Man darf auf die Entwicklungen gespannt sein, die auf Thomas Manns Werk im kulturellen Gemeinbesitz zukommen.